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Aufbau einer innovativen digitalen Arbeitsprozesslandkarte für gewerbliche Beschäftigte in der Hafenwirtschaft

Rangierer/Rangierlokführer

Tätigkeit

Lokführer und Rangierer sind  für das sichere Bewegen und Abstellen von Zügen und Waggons verantwortlich sowie für die Bildung von Zuggarnituren für die Übergabe. Dazu gehört auch die Sicherung von Bahnübergängen und Flächen, auf denen auch andere Verkehre stattfinden. Dann die Gleise sind häufig in die Straßen und Flächen eingelassen und haben keinen eigenen Bahnkörper. Hierfür sind Schulungen und Prüfungen notwendig. Bei kleineren Bahnen haben Lokführer und Rangierer auch andere Aufgaben, weil nicht ständig Wagen kommen bzw. gehen oder bewegt werden müssen.
Erfolgt die Übergabe der Waggons außerhalb des Firmengeländes, sind die Anforderungen an die Qualifikationen entsprechend aufwändiger als bei reinem werksinternen Verkehr.

Zusammenarbeit

Rangierer arbeiten eng mit den Lokführern zusammen. Die Kommunikation zwischen Rangierer und Lokführer ist daher besonders wichtig. damit die Züge und Waggons effizient und sicher rangiert werden.Außerdem stehen sie in Kontakt zu der Verwaltung und wissen daher genau, wann welcher Zug bereitgestellt werden muss, um Ware zu transportieren.

Qualifikationen

Wer Rangierer werden möchte, muss heute mindestens 21 Jahre alt sein und über ein ausreichendes Seh- und Hörvermögen verfügen. Ein ärztlicher Nachweis hierfür ist beim zuständigen Eisenbahnbetrieb vorzulegen. Die Schulung erfolgt meistens bei einer Eisenbahngesellschaft oder selten auch im Betrieb selbst. Sie besteht sowohl aus Theorie als auch aus Praxis.

Wichtig ist vor allem ein technisches Verständnis der Eisenbahn an sich und ihrer Bestandteile. Rangierer müssen wissen, wie die Lokomotive aufgebaut ist und welche Funktion die einzelnen Bestandteile haben.

In den entsprechenden Schulungen werden auch Kenntnisse über Weichenstellungen, der Signale und ihrer sich je nach Stellung und Anzeige sich ändernde Bedeutung sowie spezielle Rangiersignale erworben.

Sie müssen alle notwendigen Sicherheitsvoraussetzungen kennen. Das betrifft sowohl die Sicherheitsvorschriften für die Lokomotive an sich als auch die Sicherheitsvorschriften des Hafenbetriebs, wenn die Rangierer dort tätig sind. Rangierer müssen ihre Fähigkeiten später in einer Prüfung nachweisen können.

Zu den konkreten Schulungsinhalten gelangen Sie hier.

Weiterbildung

Der Umfang der notwendigen Weiterbildungen für Rangierer/Lokführer ist unterschiedlich und hängt davon ab, ob es sich um betriebsinterne Rangierer handelt, die nur auf dem Betriebsgelände operieren, oder ob sie das Betriebsgelände auch verlassen. In den meisten Betrieben gibt es eine jährliche Unterweisung.